„Machtergreifung“ und frühe Konzentrationslager
Als Teil ihrer Machterübernahme in Deutschland beginnen die Nationalsozialisten im März 1933 damit, alle wirklichen und vermeintlichen politischen Gegner*innen durch Terror auszuschalten. Wichtigste Instrumente dazu sind „Schutzhaft“ und Konzentrationslager. Juristische Grundlage der Verhaftungen ist die nach dem Reichstagsbrand erlassene „Verordnung zum Schutz von Volk und Staat“ vom 28. Februar 1933, die entscheidende Grundrechte der Verfassung außer Kraft setzt. Das erste Konzentrationslager für Württemberg und Baden entsteht ab dem 20. März 1933 auf dem Heuberg bei Stetten am kalten Markt. Dort werden mehr als 3.000 Vertreter der sozialistischen Arbeiterbewegung inhaftiert.
Die Mehrzahl von ihnen wird im Laufe des Sommers 1933 wieder entlassen. Die letzten 324 Häftlinge des KZ Heuberg werden ab November 1933 nach Ulm verlegt. Dort wird im Fort Oberer Kuhberg das „Württ. Schutzhaftlager Ulm“ als Nachfolgelager eingerichtet. Für weibliche Schutzhäftlinge existiert zwischen März 1933 und Januar 1934 ein Lager im Rahmen des Polizeigefängnisses Gotteszell in Schwäbisch Gmünd. Anders als viele von der SA im ganzen Reich eingerichtete „wilde Lager“ waren die Konzentrationslager Heuberg, Kuhberg und Gotteszell staatliche Lager und unterstanden dem württembergischen Innenministerium.