Selbstbehauptung unter der Lagerordnung

Die frühen Konzentrationslager dienen der Umerziehung im nationalsozialistischen Sinn. Deshalb wird alles getan, um die Persönlichkeit der Häftlinge durch Willkür im gesamten Alltag, durch Schikanen und Misshandlungen zu brechen. Der Lageralltag im KZ Heuberg ist offiziell durch die Lagerordnung geregelt. Für den Heuberg war am 21. April 1933 eine „Dienst- und Vollzugsordnung“ erlassen worden, die offiziell wohl auch noch für den Kuhberg Geltung hat. In der Realität aber ist das Leben der Häftlinge weitestgehend von der Willkür des Kommandanten bzw. jener der Wachmannschaften abhängig.

Angesichts von Fremdbestimmung und Schikane dient jede kulturelle oder geistige Tätigkeit der Selbstbehauptung und Bewahrung der Identität. Intellektuelle Strategien werden der brachialen Gewalt der Wachleute entgegengesetzt, Traditionen der Arbeiterkultur weitergeführt. Im Gespräch oder beim Schachspiel finden Funktionäre der Arbeiterbewegung sowie Intellektuelle, Journalisten und Künstler, die vorher unterschiedlichen politischen Lagern angehört hatten, Kontakte, welche die Häftlingsgemeinschaft stärken.

Fotorundgang durch die Ausstellung