Erinnerungsstelen am Roten Berg

Wer heute die Erinnerungsstelen am Roten Berg betrachtet, befindet sich in einer ruhigen Wohngegend. Lange erinnerte hier nichts an die Geschichte des Ortes, der in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts noch außerhalb der Stadt lag, aber einen zentralen Schauplatz der Stadtgeschichte darstellte. In der Weimarer Republik war der Ort geprägt von Ausgrenzung und Kontrolle, im Nationalsozialismus auch von Entrechtung, Ausbeutung und Verfolgung. Die drei Erinnerungsstelen sind folgenden Themen gewidmet: 1. Die Siedlung für sozial Ausgegrenzte (1926 – 1944), 2. Das größte Zwangsarbeiterlager der Stadt Ulm (1941 – 1945) und 3. Die besondere Gefährdung von Zwangsarbeiterinnen (1941-1945).

Diese Webseite stellt die drei Themen detaillierter dar, mit Hintergrundinformationen und zusätzlichen Abbildungen. Außerdem wird ein Fokus auf die Nachgeschichte der Verbrechenskomplexe gelegt. Wie bei den Stelen selbst, so wurden auch die vertiefenden Inhalte durch die Stolpersteininitiative Ulm, die Stadtarchive Ulm und Neu-Ulm und das DZOK recherchiert und zusammengetragen (siehe Impressum). Zukünftig sollen weitere Forschungsergebnisse hier veröffentlicht werden.

Eine Siedlung für sozial Ausgegrenzte (1926–1944)

Am Roten Berg wurde 1926 von der Ulmer Stadtverwaltung eine Siedlung aus ausrangierten Eisenbahnwaggons errichtet, in der Obdachlose, sozial Benachteiligte und Ausgegrenzte untergebracht wurden. Auch die Sinti-Familie Eckstein lebte dort in den 1930er Jahren unter menschenunwürdigen Bedingungen. Willi Eckstein wurde im Mai 1932 am Roten Berg geboren und 1943 im Alter von elf Jahren mit seiner Familie nach Auschwitz deportiert und ermordet. Die Siedlung diente bis 1944 dazu, die als „asozial“ stigmatisierten Gruppen zu isolieren und zu kontrollieren. Ab 1941 wurde das Areal zunehmend zur Unterbringung von Kriegsgefangenen und Zwangsarbeiter*innen genutzt.

Die Ende 1926 am Fuße des Roten Berges aus ausrangierten Eisenbahnwaggons errichtete Sozialsiedlung für Obdachlose, sozial Schwache und Ausgegrenzte (Blick nach Norden, um 1930; die Bildvorlagen stammen von Wilhelm Sohn). Stadtarchiv Ulm

„Schwammberghausen“

Die auf den Ersten Weltkrieg folgenden Krisenjahre führten auch in Ulm dazu, dass soziale Not immer mehr um sich griff. Seit Mitte der 1920er Jahre nahm die Zahl zwangsgeräumter Familien zu, viele mit zahlreichen Kindern. Da das Wohlfahrtsamt über keine Auffangräumlichkeiten verfügte, drängte das Wohnungsamt auf den Bau neuer Unterkünfte. Der Ulmer Gemeinderat fasste am 11. Oktober 1926 gegen die Stimmen der SPD den Beschluss, am weit abgelegenen Roten Berg eine Siedlung für Sozialschwache, Obdachlose und weitere unerwünschte Bewohner*innen zu errichten- mit Absicht fernab jeglicher Nachbarschaft. Die Einrichtung solcher Siedlungen jenseits des Stadtrandes zielte darauf ab, als „asozial“ Stigmatisierte aus den Innenstädten fernzuhalten und war ein in der Weimarer Republik weit verbreitetes Instrument der Sozial- und Wohnungspolitik.

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Blick nach Norden auf die aus ausrangierten Eisenbahnwaggons errichtete Siedlung für Obdachlose, Sozialschwache und Ausgegrenzte, um 1930. Stadtarchiv Ulm.

Als Unterkünfte wählte man ausgemusterte Eisenbahnwaggons vom nahegelegenen Rangierbahnhof, die äußerst kostengünstig zu haben waren. Die Wagen wurden notdürftig isoliert und mit Öfen, elektrischem Licht und einer kleinen Spülecke versehen. Im Volksmund erhielt die Siedlung bald den Namen „Schwammberghausen“, angelehnt an den von 1919 bis 1933 amtierenden Oberbürgermeister Dr. Emil Schwammberger. Sie diente nicht zuletzt auch der räumlichen Separierung durchreisender Sintifamilien.

Möglicherweise mit einer beabsichtigten Auflösung der Siedlung am Roten Berg in Zusammenhang standen im Oktober 1933 begonnene Planungen, auch im damals entlegenen Braunland eine Siedlung für sozial Ausgegrenzte im Winkel zwischen Albecker Steige und heutiger Ludwig-Beck-Straße zu errichten. Die hierfür vorgesehenen 20 Häuser „einfachster Bauweise“ scheiterten jedoch am Einspruch der Festungskommandantur, da ihr Abstand zu den Forts Albeck und Safranberg die geforderte Entfernung von 500 m Luftlinie unterschritten hätte. Somit blieb die Siedlung am Roten Berg bestehen. Ab 1941 nutzte die Stadt das dortige umliegende Gelände zusätzlich für ein großes Kriegsgefangenen- und Zwangsarbeiterlager. 1944 wurden die nunmehr inmitten des Lagers bestehenden Reste der Sozialsiedlung schließlich aufgelöst.

Verfolgung von Sinti

Als Notunterkunft für Menschen ohne Wohnung gedacht, lebten am Roten Berg in Söflingen bis weit in die 1930er Jahren auch Sinti-Familien auf der Durchreise oder für längere Zeit. Am 10. Mai 1932 wurde beim Ulmer Standesamt die Geburt eines Kindes mit Namen Willi angezeigt, „von der Helene Eckstein geb. Köhler, Ehefrau des Musikers Karl Eckstein, beide ohne festen Wohnsitz, zur Zeit wohnhaft beim Roten Berg in Söflingen, vorübergehend auf der Durchreise“. Die Ecksteins waren eng mit anderen Sinti Musikerfamilien verbunden. Laut der Auschwitz-Überlebenden Philomena Franz, Karls Nichte, zogen sie mit einem Wohnwagen umher und wohnten freiwillig oder unfreiwillig längere Zeit an bestimmten Orten. So kamen die Kinder der Familie Eckstein an unterschiedlichen Orten zur Welt: Regina 1928 in Böblingen, Anton 1929 in Laupheim, Margot 1930 in Stuttgart, Willi 1932 in Ulm und Karl 1934 in Stuttgart. Am Roten Berg haben sie sicherlich öfters Halt gemacht oder sind auch länger geblieben.

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Ausschnitt aus der Geburtsurkunde von Willi Eckstein, 1932. Stadtarchiv Ulm

Nach dem im Dezember 1938 von Reichsführer SS Heinrich Himmler verfügten Runderlass zur „Bekämpfung der Zigeunerplage“ wurde das Reisen für Sinti zunehmend gefährlich. In einem Erlass von 17. Oktober 1939 wurde ferner vorgeschrieben, dass kein „Zigeuner“ seinen (derzeitigen) Aufenthaltsort verlassen durfte. Gegen Karl Eckstein wurde zudem ein Berufsverbot verhängt. Anfang 1939 wurde er aus der Reichsmusikkammer ausgeschlossen. Anfang der 1940er Jahren lebten die Ecksteins an verschiedenen Adressen in Heilbronn. Helene Eckstein war schon 1935 gestorben. Am 15. März 1943 wurde dann die ganze Familie vom Stuttgarter Nordbahnhof nach Auschwitz deportiert, insgesamt wurden mit diesem Transport 234 Sinti und Roma aus Württemberg-Hohenzollern nach Auschwitz verschleppt. Unter den Deportierten waren eine 87-jährige Frau und ein Baby von nur zwei Monaten.

In der Zeit zwischen August und Dezember wurden die Familienmitglieder in Auschwitz ermordet: Willi am 3. August, Karl (Sohn) am 8. August, Karl (Vater) am 9. Oktober, Regina am 20. Oktober, Margot am 30 Dezember und Anton (Todesdatum unbekannt). Der Todesschein für Karl Eckstein), von Josef Mengele, dem Lagerarzt im „Zigeunerlager“ ausgestellt, trug ein späteres Datum (1. November). Die angebliche Diagnose lautete „Fleckenfieber“.

Das größte Zwangsarbeiterlager der Stadt (1941 – 1945)

Das NS-Regime verschleppte im Zweiten Weltkrieg Millionen Kriegsgefangene und zivile Zwangsarbeiter*innen zur Aufrechterhaltung der Kriegswirtschaft ins Deutsche Reich. In Ulm wurde zu deren Unterbringung u.a. am Roten Berg ein umzäuntes und bewachtes Lager errichtet, das für 2.200 Kriegsgefangene und Zwangsarbeiter*innen ausgelegt war. Insgesamt lebten dort von 1941 bis 1945 schätzungsweise 5.000 Menschen unter unwürdigen Bedingungen. Damit war das Lager am Roten Berg das größte Zwangsarbeiterlager der Stadt. Es befand sich auf städtischem Grund, wurde durch die Ulmer Industrie- und Handelskammer (IHK) verwaltet und von der Deutschen Arbeitsfront bewirtschaftet.

Ankunft von Zwangsarbeiter*innen in Ulm, 1942. Stadtarchiv Ulm

Kriegsgefangene und zivile Zwangsarbeiter in Ulm während des Zweiten Weltkriegs

Zwangsarbeit war während des Zweiten Weltkriegs ein flächendeckendes, für alle sichtbares Verbrechen. Insgesamt mussten im Deutschen Reich rund 13 Millionen Menschen Zwangsarbeit leisten. Die Nationalsozialisten setzten auf die Ausbeutung ausländischer Arbeitskräfte, um die hohen Einberufungen zur Wehrmacht zu kompensieren und einen umfassenden Einsatz deutscher Frauen – der den Rückhalt des Regimes in Frage gestellt hätte – zu vermeiden. Nach dem Überfall auf Polen trafen im November 1939 die ersten polnischen Kriegsgefangenen ein. Da freiwillige Anwerbungen von Zivilarbeiter*innen in der erwünschten Anzahl scheiterten, wurden ab 1940 Menschen aus dem „Generalgouvernement“ zwangsverpflichtet – oft durch Menschenjagden, bei denen junge Männer und Frauen aus Kirchen, Gaststätten oder direkt von der Straße weg verhaftet wurden.

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Die Zwangsarbeiter*innen wurden in nahezu ungedämmten Holzbaracken hinter Stacheldraht untergebracht. Aufnahme des „Ausländerlagers Ost“ auf der Gänswiese der Friedrichsau, 1942. Archiv DZOK

Ab Frühsommer 1940 folgten belgische und französische Kriegsgefangene, die im Fort Oberer Kuhberg untergebracht wurden. Bis Ende 1941 waren 1.048 Kriegsgefangene und 635 zivile Zwangsarbeiter in Ulm registriert. Mit dem Überfall auf die Sowjetunion stieg der Arbeitskräftebedarf. Die Stadt und die IHK planten deshalb große Barackenlager an der Peripherie, um Kontakte zur Bevölkerung – und insbesondere zu deutschen Frauen – zu minimieren. 1941 wurde das Gelände am Roten Berg für ein großes Sammellager ausgewiesen; parallel entstand im Ulmer Osten das Lager Friedrichsau. Die Unterkünfte waren schlecht gedämmt, überfüllt und hygienisch völlig unzureichend. Viele ehemalige Zwangsarbeiter*innen berichteten später, sie hätten im „KZ Roter Berg“ oder „KZ Gänswiese“ gewohnt. Hunger, Kälte und Krankheiten prägten den Alltag; immer wieder kam es zu Fleckfieberepidemien. Die Versorgung war knapp bemessen, die Arbeit hart und ausbeuterisch.

Zwangsarbeiter*innen wurden in nahezu allen Bereichen eingesetzt: Industrie, Handwerk, Landwirtschaft, Verwaltung und in privilegierten Privathaushalten. Die größten Arbeitgeber waren KHD-Magirus (in den Quellen nachweisbar ca. 3.000, mutmaßlich bis zu 5.000), die Reichsbahn (1.800), Telefunken (1.500), Wieland (1.400), Eberhardt (750) und Kässbohrer (550). Bei Magirus existierte zudem ein Außenlager des KZ Dachau. In Ulm waren es vermutlich etwa 20.000 Kriegsgefangene und zivile Arbeitskräfte, die aus den besetzten Gebieten hierher verschleppt worden waren. Die Behandlung folgte der NS‑Rassenhierarchie: Menschen aus Polen und der Sowjetunion litten am stärksten, und häufig kam es zu Misshandlungen durch deutsche Vorarbeiter. Viele Zwangsarbeiter*innen – besonders „Ostarbeiter*innen“ – mussten Waffen und Munition für den Krieg gegen die eigene Heimat herstellen. Nach der Rückkehr wurden sie in der Sowjetunion oft als Kollaborateur*innen verfolgt.

Das Zwangsarbeiterlager Roter Berg

Im Anschluss auf den Überfall auf die Sowjetunion begann die Stadtverwaltung mit der Planung von Barackenlagern, um die von Ulmer Wirtschaft geforderten hohen Zwangsarbeiterzahlen unterzubringen zu können. Zur Minimierung der Kontakte zwischen Zwangsarbeitern und der Bevölkerung – insbesondere mit deutschen Frauen – beschloss der Gemeinderat im Juli 1941 die Errichtung eingezäunter Barackenlager an der Stadtperipherie. Für die Betriebe im Westen wurde ein ausgedehntes Gelände am Roten Berg ausgewählt. Im Oktober 1941 kam ein Vertrag über die Aufstellung von Wohnbaracken für KHD-Magirus zustande. Firmen wie Käßbohrer und die Turmuhrenfabrik Hörz folgten. Anfang 1942 vereinbarte die Industrie- und Handelskammer mit der Stadt, dass sie nicht nur das Grundstück bereitstellen, sondern auch die Baracken errichten, um auch mittelständischen und kleineren Handwerksbetrieben zu ermöglichen, ebenfalls Zwangsarbeiter*innen einzusetzen. Die Deutsche Arbeitsfront übernahm den Betrieb und die Bewachung des Lagers.

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Entwurf des Stadtplanungsamtes Ulm vom 14.7.1941. Stadtarchiv Ulm

Bis Ende 1941 befanden sich zunächst nur Kriegsgefangene am Roten Berg, seit Sommer 1942 folgten zivile Kräfte. Auf 2.200 Personen ausgelegt und damit das größte Zwangsarbeiterlager in Ulm, wurde diese Zahl durch stetige weitere Zuweisungen rasch überschritten. Die Unterbringungsverhältnisse waren menschenunwürdig: Die Zwangsarbeiter wohnten in hölzernen Reichsarbeitsdienst-Baracken, kaum gedämmt, überfüllt und für längere Aufenthalte völlig ungeeignet. Es herrschten Kälte, Nässe, Läusebefall und katastrophale hygienische Zustände. Die Versorgung mit Lebensmitteln und Medikamenten war vollkommen unzureichend. Hunger, Erschöpfung und Krankheiten prägten den Alltag. Immer wieder kam es zu Fleckfieberepidemien.

Am Roten Berg gab es keine Luftschutzräume. Bei den häufigen Luftangriffen auf den Güterbahnhof und die benachbarten Industriegebiete blieb den Zwangsarbeiter*innen nichts Anderes übrig, als im nahen Wald Zuflucht zu suchen. Am 17. Dezember 1944 wurden große Teile des Lagers zerstört, so dass in den noch stehenden, bereits zuvor überfüllten Baracken, noch mehr Bewohner zusammengepfercht wurden. Die bis dahin bereits unzureichenden sanitären und hygienischen Zustände gerieten damit vollends außer Kontrolle. Bis Kriegsende mussten insgesamt ca. 5.000 Menschen am Roten Berg diese schrecklichen Umstände ertragen.

Besonders gefährdet: Zwangsarbeiterinnen

Die Verordnungen und Gesetze zur Zwangsarbeit im NS-Staat unterschieden nicht zwischen Männern und Frauen. Trotzdem gab es in der Realität viele geschlechtsspezifische Diskriminierungen und Gefährdungen. Eine spezifische Dimension war die sexuelle Ausbeutung. Das NS-Regime errichtete bis November 1943 reichsweit 60 Bordelle für Zwangsarbeiter, weil die deutschen Sicherheitsbehörden Beziehungen zwischen osteuropäischen Männern und deutschen Frauen unbedingt vermeiden wollten. Auch im Lager Roter Berg wurde im Juni 1943 eine Bordellbaracke eingerichtet, in der sich Frauen zwangsprostituieren mussten. Von April bis Dezember 1944 gab es auf dem Lagergelände eine Krankenstation, in der Ulmer Ärzte Zwangsabtreibungen an schwangeren Zwangsarbeiterinnen aus Osteuropa vornahmen. Diese standen in der rassistischen NS-Hierarchie ganz unten und ihre Kinder galten als „lebensunwert“.

Zwangsarbeiterinnen fertigen unter Aufsicht Motorgetriebeteile bei Klöckner-Humboldt-Deutz, ca. 1943/44. Stadtarchiv Ulm

Geschlechtsspezifische Dimension von Verfolgung

Das Thema der besonderen Gefährdung von Frauen durch sexualisierte Gewalt wurde lange Zeit in der öffentlichen Auseinandersetzung mit den Gewaltverbrechen des NS kaum beachtet. Die betroffenen Frauen schwiegen in der Regel aus Scham über das Erlebte. Dementsprechend existieren wenige bis gar keine Berichte über sexualisierte Gewalt im besetzten Europa, in den Konzentrations- oder Zwangsarbeiterlagern. Auch über die weiteren Lebenswege der betroffenen Frauen ist wenig bekannt. Das trifft auch auf die sexualisierte Gewalt in der Form von Zwangsprostitution und Zwangsabtreibungen im Zwangsarbeiterlager Roter Berg zu. Bei den Recherchen zum Geschehen vor Ort konnten diese Themen nur fragmentarisch nachvollzogen werden – und wenn, dann aus der Täterperspektive.

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Befreite Frauen im KZ Mauthausen, 1945. United States Holocaust Memorial Museum, Washington, courtesy of Thomas Green, photo 15550

Dass Frauen im Verfolgungs- und Ausbeutungssystem des Nationalsozialismus besonderen Gefahren in Form von sexualisierter Gewalt ausgesetzt waren, haben genderhistorische und feministische Forschungsansätze erst in den letzten beiden Jahrzehnten verstärkt untersucht. Sexualisierte Gewalt wird in diesem Kontext als eine Gewaltausübung gegen den intimsten Bereich eines Menschen und dessen psychische, physische und geistige Integrität verstanden. Das Ziel ist die Demonstration von Überlegenheit und Macht, wobei das Opfer kontrolliert, erniedrigt und entwürdigt wird.

Sexualisierte Gewaltanwendungen waren für Frauen eine allgegenwärtigere Bedrohung als für Männer, der sie etwa bei der Verfolgung durch Polizei oder SS, im Angriffs- und Vernichtungskrieg der Wehrmacht oder im weitreichenden System der Zwangsarbeit ausgesetzt waren. Bei der Ausübung sexualisierter Gewalt waren nicht alle Frauen gleich gefährdet. Das Verhalten der männlichen Täter wurde auch durch rassistische, antisemitische, homophobe und eugenische Einstellungen beeinflusst. Sexualisierte Gewalt gegen Frauen nahm zudem unterschiedliche Formen an. Dazu gehörten etwa die erzwungene Nacktheit in der Gegenwart von männlichen SS-Angehörigen bei der Einlieferung in ein Konzentrationslager sowie sexuelle Belästigungen und Vergewaltigungen am Arbeitsplatz und im Lager, gegen die die Frauen nicht juristisch vorgehen konnten. Zwangsprostitution und Zwangsabtreibungen gehörten ebenfalls zu den existenziellen Bedrohungen.

Zwangsprostitution

Bereits zu Kriegsbeginn monierte Reichsführer-SS Heinrich Himmler die „volkspolitischen Gefahren“, die die Verschleppung Hunderttausender polnischer Männer in das Gebiet des Deutschen Reiches in seinem rassistischen Weltbild darstellte. Um sexuelle Kontakte zwischen deutschen Frauen und polnischen Männern zu verhindern, wurden diese in den im März 1940 erlassenen „Polenerlassen“, die als Grundlage für die rassistische Diskriminierung und Ausbeutung polnischer Zwangsarbeiter*innen dienten, verboten. Vergehen wurden „zur Abschreckung“ mit der Todesstrafe geahndet. Außerdem ordnete Himmler bereits die „Einrichtung von Bordellen mit polnischen Mädchen“ an. Da die an der Zwangsarbeit beteiligten Akteure sich allerdings zunächst vor allem mit der Schaffung von Unterkünften beschäftigen mussten, folgten im Lauf das Jahres 1940 keine konkreten Maßnahmen.

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Vertrag zwischen der Stadt Ulm und der ``Häuser und Häuser- und Baracken-GmbH über die Errichtung einer Bordellbaracke, 1942. Stadtarchiv Ulm

Martin Bormann unternahm in seiner Funktion als Stabsleiter beim Stellvertreter des Führers gegen Ende des Jahres 1940 einen weiteren Vorstoß. Aus „rassenpolitischer“ Sicht des NS-Regimes hatte sich die Dringlichkeit des Vorhabens durch die massenhafte Verschleppung von Zwangsarbeitern aus dem westlichen Europa verschärft. Bormann verwies auf eine Anordnung Hitlers, wonach „für fremdvölkische Arbeiter möglichst an allen Orten, an denen sie in größerer Zahl eingesetzt werden, eigene Bordelle zu errichten“ seien. Doch auch in der Folge fand die Einrichtung solcher Bordelle nicht im gewünschten Tempo statt. Nach einer Besprechung im Reichssicherheitshauptamt im September 1941 folgte ein Rundschreiben an alle Landesarbeitsämter mit der dringlichen Aufforderung, diese rasch zu schaffen. Zur Errichtung und Verwaltung der Bordelle im gesamten Reichsgebiet wurde die staatseigene „Häuser- und Baracken-GmbH“ gegründet. Die Einrichtung sollte zunächst durch Großbetriebe bzw. den Zusammenschluss von Betrieben und Gemeinden finanziert und die Kosten durch Einnahmen wieder erwirtschaftet werden.

In Ulm stellte die Stadt den Grund im bereits bestehenden Zwangsarbeiterlager Roter Berg für eine Bordellbaracke zur Verfügung, ging den Vertrag mit der „Häuser- und Baracken-GmbH“ zur Errichtung ein und leistete einen Vorschuss. Die Ulmer Betriebe mussten sich anteilig zur Anzahl der beschäftigten Zwangsarbeiter an der Finanzierung beteiligen. Probleme bei der Finanzierung verzögerten die Inbetriebnahme des Bordells bis Juni 1943. Insgesamt sind die Namen von sechs Frauen, die sich in Ulm zwangsprostituieren mussten, überliefert. Sie stammten aus Frankreich, der Tschechoslowakei und Polen. Die jüngste wurde erst 1925 geboren. Über die weitere Lebensgeschichte der Frauen ist nichts bekannt.

Zwangsabtreibungen

Der Umgang mit schwangeren Zwangsarbeiterinnen änderte sich im Laufe des Zweiten Weltkriegs mit der zunehmenden Radikalisierung der Ausbeutung von Zwangsarbeiter*innen. Noch im April 1942 betonten die Verantwortlichen, dass in den besetzten sowjetischen Gebieten „Frauen mit nicht-arbeitsfähigen Kindern und schwangere Frauen […] nicht ins Reich hereinzubringen, bzw. auf jeden Fall abzuschieben“ seien. Bis Ende des Jahres 1942 wurden schwangere Frauen in ihre Heimat abgeschoben. Doch im Dezember 1942 verfügte Fritz Sauckel, Generalbevollmächtigter für den Arbeitseinsatz, diese Praxis auszusetzen. Im Zuge des immer eklatanter werdenden Arbeitskräftemangels in der deutschen Rüstungswirtschaft wollte Sauckel diese Arbeitskräfte nicht verlieren und außerdem verhindern, dass Frauen Schwangerschaften als Mittel zur legalen Rückkehr nutzen konnten.

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Dr. Eduard Schefold, der als Leiter des Staatlichen Gesundheitsamts in Ulm die benötigte Ausstattung für Zwangsabtreibungen zur Verfügung stellte. Stadtarchiv Ulm

Da im Laufe einer Schwangerschaft und durch die Geburt eines Kindes die Leistungsfähigkeit der Frauen absank, versuchten die Behörden, Schwangerschaften von Zwangsarbeiterinnen zu verhindern. Insbesondere schwangeren Frauen aus Polen und der Sowjetunion wurden während ihrer Schwangerschaft keinerlei Erleichterungen zugestanden. So erhielten sie keine Sonderzuteilungen an Lebensmitteln und mussten bis kurz vor und unmittelbar nach der Geburt arbeiten, die häufig unter widrigsten Bedingungen stattfand. Diese strapaziösen und teils lebensbedrohlichen Regelungen sollten als Abschreckung fungieren. Im Falle einer dennoch eintretenden Schwangerschaft hielten die NS-Behörden erzwungene Schwangerschaftsabbrüche für das beste Mittel, um die Arbeitsfähigkeit der Frauen schnell wiederherzustellen. Die Zwangsabtreibungen wurden in Krankenbaracken in Lagern oder „Entbindungsanstalten“ häufig unter existenziell bedrohlichen Umständen durchgeführt.

Auch im Lager Roter Berg sollte ab Herbst 1943 eine „Entbindungsanstalt“ mit geplanten Kapazitäten für bis 21 Frauen errichtet werden. Doch weil sich die Umsetzung verzögerte, wurden wahrscheinlich Zwangsabtreibungen in herkömmlichen Krankenbaracken durchgeführt. Erst im April 1944 wurde die „Entbindungsanstalt“ auf dem Lagergelände fertig gestellt. Nach den schweren Luftangriffen auf Ulm im Dezember 1944 brachte die Stadt in dem Gebäude ausgebombte deutsche Familien unter, weswegen dort keine weiteren Zwangsabtreibungen vorgenommen wurden. Über die Anzahl der am Roten Berg durchgeführten Zwangsabtreibungen ist nichts bekannt.

Nachgeschichte

Die Nachgeschichte der Siedlung für sozial Ausgegrenzte und des Zwangsarbeiterlagers am Roten Berg muss räumlich, zeitlich und thematisch auf verschiedenen Ebenen betrachtet werden. Zunächst beinhaltet sie die räumliche Nachgeschichte vor Ort, die von der Nutzung des Areals in der unmittelbaren Nachkriegszeit bis zu den räumlichen Überresten der Gegenwart reicht. Die Nachgeschichte umfasst zweitens die (lange verweigerte) erinnerungskulturelle und juristische Anerkennung der Menschen, die hier ausgegrenzt und ausgebeutet, verfolgt und entrechtet wurden. Zwangsarbeiter*innen, Sinti und Roma und als „asozial“ stigmatisierte Menschen gehörten zu jenen Opfergruppen, die erst spät Anerkennung und Entschädigung fanden.

Besuchergruppe ehemaliger polnischer Zwangsarbeiter vor dem Ulmer Münster, 1996. Archiv DZOK

Die räumliche Nachgeschichte: Der Rote Berg nach 1945

Nach Kriegsende, beziehungsweise nach Ende des Lagerbetriebes, wurden die Baracken im Lager Roter Berg als Notunterkünfte, in der Regel für ausgebombte Ulmer Familien, später möglicherweise auch für geflüchtete Vertriebenenfamilien genutzt. Denn im stark zerstörten Ulm bestand eine extreme Wohnungsnot. Überliefert sind in den Akten teilweise auch die Besitzverhältnisse der Baracken. Während des Betriebes des Lagers in der NS-Zeit wurden die Baracken von den Unternehmen finanziert, die dort die ihnen zugeordneten Zwangsarbeiter*innen untergebracht hatten. Dies führte zu einigen komplexen Besitzverhältnissen in der Nachkriegszeit, da die Baukosten in der Regel auf mehrere Jahre aufgeteilt wurden, und damit bei Kriegsende oft noch nicht vollständig bezahlt waren.

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Baugesuch zum Ausbau einer Baracke zu Wohnungen, Oktober 1945. Stadtarchiv Ulm

So waren einige Unterkünfte nach 1945 theoretisch zumindest teilweise im Eigentum der Unternehmen. Dies führte dazu, dass einige Firmen ihre Baracken auch abbauten, oder dies zumindest anstrebten, um diese für ihre eigenen Firmenareale zu nutzen, die durch Kriegseinwirkungen beschädigt waren. Die allermeisten der Holzbaracken verblieben aber zunächst vor Ort, und gelangten in Besitz und Zuständigkeit der Stadtverwaltung. In dieser Zeit waren einige der dort wohnhaften Familien bestrebt, „ihre“ jeweilige Baracke zu erwerben. Entweder, um sie vor Ort als Wohnraum weiter zu nutzen, oder aber abzubauen, und sich damit an anderer Stelle ein Behelfsheim zu errichten. Überliefert sind auch Berichte über die zunehmende Baufälligkeit der einzelnen Behausungen. Dies führte oftmals zum städtisch angeordneten Abbruch der Gebäude. Hier ist die so genannte B-Bracke (Bordell) hervorzuheben, die wohl als einziges Bauwerk einen massiven Keller besaß. Die darauf stehende Baracke wurde auf Abbruch verkauft, der darunterliegende Keller separat veräußert.

Heute kann man im Bereich des alten Lagers vor allem ablesen, dass die Straßenzüge sich an den alten Erschließungswegen orientieren. Auch die Häuserfluchten decken sich teilweise mit der Lagerbebauung. Erhalten hat sich lediglich das ehemalige Gebäude der „„Entbindungsanstalt“. Es ist allerdings davon auszugehen, dass gerade in der Zeit des Materialmangels nach dem Krieg zahlreiche Baumaterialen aus den ehemaligen Baracken auch in der folgenden Bebauung ihre Verwendung fanden.

Umgang mit Zwangsarbeit in der Bundesrepublik und in Ulm nach 1945

Nach 1945 standen in Deutschland zunächst die schwersten NS-Verbrechen im Fokus: der Holocaust, Massenerschießungen, die Vernichtung ganzer Ortschaften. Der millionenfache Einsatz von Zwangsarbeiter*innen während des Zweiten Weltkriegs geriet dagegen weitgehend in Vergessenheit. Diejenigen, die das System organisiert, verwaltet oder davon profitiert hatten – kommunale Verantwortliche, Firmenchefs, IHK-Funktionäre oder Wachmannschaften – wurden weder juristisch noch gesellschaftlich als Täter wahrgenommen. Sie setzten ihre Karrieren i.d.R. ungebrochen fort. Auch einflussreiche Ulmer Akteure wie Otto Merker, Direktor von KHD‑Magirus, oder Karl Eychmüller, Vorstand von Wieland und IHK, erhielten hohe Auszeichnungen und ehrende Nachrufe.

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Enthüllung der Gedenktafel für die ehemaligen polnischen Zwangsarbeiter*innen von Telefunken auf der Wilhelmsburg, 1999. Archiv DZOK

Erst mit der Mitte der 1980er Jahre erfolgten Herausgabe von Ulrich Herberts Pilotstudie über die „Fremdarbeiter“ setzte ein Umdenken ein. Eine breite Entschädigungsdebatte entstand und mündete 1999 in der Gründung der Stiftung „Erinnerung, Verantwortung, Zukunft“. In unmittelbarer Reaktion fragte der Ulmer Oberbürgermeister Ivo Gönner nach der lokalen Verantwortung. Das Stadtarchiv wies mehr als 180 von der Stadt beschäftigte Zwangsarbeiter*innen nach und die Stadt beteiligte sich umgehend am Entschädigungsfonds. Firmen wie Zwick und Wieland folgten – die meisten anderen jedoch nicht. Erst der „Ulmer Aufruf“ eines zivilgesellschaftlichen Initiativkreises um Silvester Lechner (DZOK) und Lothar Heusohn (vh) sowie wachsender öffentlicher Druck führten dazu, dass schließlich 59 Unternehmen – längst nicht alle –  im IHK‑Bezirk Ulm in den Fonds einzahlten. Die Entschädigungssummen in der Höhe zwischen 5.000 bis 15.000 DM konnten das erlittene Leid nicht annähernd ausgleichen.

Die erhöhte Aufmerksamkeit für das Thema Zwangsarbeit in den 1990er Jahren war vor allem den Bemühungen von Opferverbänden, Stadtarchiven und lokalen Erinnerungsinitiativen bzw. Geschichtswerkstätten, die sich an vielen Standorten in ganz Deutschland gründeten, zu verdanken. So auch in Ulm. 1995 veröffentlichte Ulrich Seemüller in einer Publikation des Stadtarchives zu Ulm im Zweiten Weltkrieg erstmals grundlegende Forschungen zur Zwangsarbeit in Ulm. Bereits im Herbst 1994 hatte Silvester Lechner ein Forschungs- und Erinnerungsprojekt gestartet, welches direkten Kontakt mit ehemaligen polnischen Zwangsarbeiter*innen aufnahm und diese zunächst um Dokumente, Zeitzeugenberichte und Fotomaterial bat. Aus den zahlreichen Abgaben, die heute im Archiv des DZOK verwahrt werden, entstand die 1996 veröffentlichte Publikation „Schönes, schreckliches Ulm“., deren Herzstück 130 Berichte ehemaliger polnischer Zwangsarbeiter*innen darstellt. Aus den Kontakten ergaben sich mehrere Besuche größerer und kleinerer Gruppen ehemaliger Zwangsarbeiter*innen in Ulm, bei denen viele teils Jahre später noch bestehende Kontakte und Freundschaften zu Ulmer Bürger*innen entstanden. 1999 wurde an der Ulmer Wilhelmsburg, einem zentralen Ort der Zwangsarbeit, eine Gedenktafel angebracht.

Erinnerung an Sinti-Familien und die als „asozial“ Verfolgten und Ermordeten

Die offizielle Anerkennung der Sinti und Roma als Opfer des Nationalsozialismus durch den Bundestag erfolgte am 7. November 1985. Dem vorangegangen war ein jahrzehntelanger Kampf gegen fortdauernde Diskriminierung und um Anerkennung des begangenen Unrechts. Die systematische Verfolgung und Ermordung von bis zu 500.000 europäischer Sinti und Roma wurde in der Bundesrepublik lange Zeit nicht offiziell anerkannt. Noch schwerer tat sich der deutsche Staat mit der offiziellen Würdigung der als „asozial“ Verfolgten und Ermordeten, die erst 2020 durch den Bundestag anerkannt wurden. In Ulm gab es bis zur Einweihung der Erinnerungszeichen am Roten Berg keine Gedenktafel im öffentlichen Raum, die dieser Gruppe gewidmet ist.

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Der Willi-Eckstein-Weg am Roten Berg in Ulm-Söflingen.

Auch der Prozess des Erinnerns an die Verfolgung von Sinti und Roma verlief in Ulm zunächst schleppend. Erste (Gedenk-)veranstaltungen, die auch auf Kontinuitäten der Verfolgung nach 1945 hinwiesen, fanden zwar schon auf Initiative des Historikers Dr. Walter Wuttke in den 1970er/1980er Jahren statt. In einem Vortrag an der Ulmer vh berichtete Wuttke etwa, dass der Ulmer Bürgermeister Walter Hailer noch 1954 „Maßnahmen zur Einschränkung der Zigeunerplage“ gefordert habe. Doch erst 2009 wurde, wieder auf Betreiben Wuttkes, für den ermordeten Willi Eckstein eine Straße in Ulm umbenannt. Sie hieß zuvor Otto-Elsässer-Weg, benannt nach dem ehemaligen NS-Stadtkämmerer, der an „Arisierungen“ und der Errichtung von Zwangsarbeiterlagern maßgeblich beteiligt war. Im Jahr 2023 würdigte die Stadt auf Initiative des Zentralrats der Sinti und Roma gemeinsam mit dem DZOK den Ulmer Sinto und Bürgerrechtsaktivisten Ranco Brantner mit einer Gedenktafel an der Wengenkirche. Am 21. Mai 2024 wurden Stolpersteine für die Ecksteins am Roten Berg unter Beteiligung von Anwohner*innen und Unterstützer*innen verlegt. Sie sollen auch an die Verfolgung anderer, bisher unbekannten Sinti Familien erinnern.

Bis heute besteht ein großer blinder Fleck in der Erinnerung an die als „asozial“ Verfolgten und Ermordeten im Nationalsozialismus. Träger der lokalen Verfolgungsmaßnahmen, waren zunächst die (kommunalen) Wohlfahrtsbehörden sowie zunehmend die Polizei. Bereits 1933 wurden sogenannte „Asoziale“ aus Ulm zwangsweise in die „Arbeits- und Beschäftigungsanstalt Buttenhausen“ und 1934/35 in das KZ Oberer Kuhberg eingewiesen. Nach Schließung der frühen Konzentrationslager Mitte der 1930er und mit der zunehmenden Radikalisierung der sozialrassistischen Verfolgungspolitik wurden die Betroffenen dann über das KZ Welzheim in die größeren KZ wie Dachau, Buchenwald oder Mauthausen verteilt. Die Anzahl und Schicksale derjenigen Ulmerinnen und Ulmer, die als „Asoziale“ verfolgt wurden, ist nur in Ansätzen erforscht. Eine bisher unbekannte Zahl von ihnen überlebte die Inhaftierung in Arbeitshäusern und Konzentrationslagern nicht.

Impressum

Autor*innen inzelner Texte:
Johannes Lehmann (DZOK):
Geschlechtsspezifische Dimension von Verfolgung; Zwangsprostitution; Zwangsabtreibungen; Umgang mit Zwangsarbeit in der Bundesrepublik und in Ulm nach 1945
Peter Liptau (Stadtarchiv Neu-Ulm):
Die räumliche Nachgeschichte: Der Rote Berg nach 1945
Ulrich Seemüller (Stadtarchiv Ulm)
: „Schwammberghausen“; Kriegsgefangene und zivile Zwangsarbeiter in Ulm während des Zweiten Weltkriegs; Das Zwangsarbeiterlager Roter Berg; Umgang mit Zwangsarbeit in der Bundesrepublik und in Ulm nach 1945
Mark Tritsch (Stolpersteininitiative Ulm): Verfolgung von Sinti
Nicola Wenge (DZOK): Erinnerung an Sinti-Familien und die als „asozial“ Verfolgten und Ermordeten; Introtexte: Eine Siedlung für sozial Ausgegrenzte (1926–1944); Das größte Zwangsarbeiterlager der Stadt (1941 – 1945); Besonders gefährdet: Zwangsarbeiterinnen; Nachgeschichte

Redaktion:
Nicola Wenge (DZOK) & Johannes Lehmann (DZOK)